Kontakt
Gemeindeverwaltung Seewis
von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf
Tel.: +41 (0)81 325 10 62
Veranlagung der Steuerklärungen der Gemeinde Seewis
Steuerallianz Prättigau
Cunterscher Strass 3
7240 Küblis
Tel.: +41 (0)81 515 70 00
Mail: info@steuerallianz-praettigau.ch
www: www.praettigau-davos.ch/d…
Einreichen der Steuererklärungen
Ab der Steuerperiode 2016 müssen die Steuererklärungen bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristverlängerungen
Fristerstreckungsgesuche sind ebenfalls ab der Steuerperiode 2016 bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur einzureichen:
online | www.stv.gr.ch |
per E-Mail | fristgesuche@stv.gr.ch |
oder schriftlich | Kantonale Steuerverwaltung GR Fristgesuche/KO Steinbruchstrasse 18 7001 Chur Tel. +41 (0)81 257 34 93 |
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Steuerfuss
Der Steuerfuss der Gemeinde Seewis beträgt 105 Prozent der einfachen Kantonssteuer.
Ratenzahlungsgesuch
Unter der Rubrik Onlineschalter können Sie ein Ratenzahlungsgesuch einreichen.
Fakturierung bei Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland wird gemäss Art. 17, Abs. 5 GStG jede Steuer sofort fällig.
Bitte melden Sie sich mind. 30 Tage vor dem Wegzug beim Gemeindesteueramt, damit eine Sofortabrechnung pro rata erstellt werden kann. Ihre Abmeldung ins Ausland kann erst nach Zahlungseingang sämtlicher offener Steuerbeträge vorgenommen werden.
Informationen zur Steuererklärung finden Sie auf den Webseiten der Kantonalen Steuerverwaltung oder steuern-easy.