Steueramt

Kontakt
Gemeindeverwaltung Seewis
von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf
Tel.: +41 (0)81 325 10 62

Veranlagung der Steuerklärungen der Gemeinde Seewis
Steuerallianz Prättigau
Cunterscher Strass 3
7240 Küblis
Tel.: +41 (0)81 515 70 00
Mail: info@steuerallianz-praettigau.ch
www: www.praettigau-davos.ch/d…

Einreichen der Steuererklärungen
Ab der Steuerperiode 2016 müssen die Steuererklärungen bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden:

Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Fristverlängerungen
Fristerstreckungsgesuche sind ebenfalls ab der Steuerperiode 2016 bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur einzureichen:

online www.stv.gr.ch
per E-Mail fristgesuche@stv.gr.ch
oder schriftlich Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Tel. +41 (0)81 257 34 93

Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde.

Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Steuerfuss
Der Steuerfuss der Gemeinde Seewis beträgt 105 Prozent der einfachen Kantonssteuer.

Ratenzahlungsgesuch
Unter der Rubrik Onlineschalter können Sie ein Ratenzahlungsgesuch  einreichen.

Fakturierung bei Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland wird gemäss Art. 17, Abs. 5 GStG jede Steuer sofort fällig.

Bitte melden Sie sich mind. 30 Tage vor dem Wegzug beim Gemeindesteueramt, damit eine Sofortabrechnung pro rata erstellt werden kann. Ihre Abmeldung ins Ausland kann erst nach Zahlungseingang sämtlicher offener Steuerbeträge vorgenommen werden.

Informationen zur Steuererklärung finden Sie auf den Webseiten der Kantonalen Steuerverwaltung oder steuern-easy.

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr


Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «News» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf


Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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