Einwohneramt

Strafregisterauszug
Einen Strafregisterauszug können Sie entweder am Postschalter oder direkt online auf www.strafregister.admin.ch bestellen und bezahlen.

Betreibungsregisterauszug
Einen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt in Schiers.
Tel.: +41 (0)81 414 32 50

Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Herzlich willkommen!
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bitte bringen Sie folgende Schriften bzw. Unterlagen mit:

Anmeldung Schweizer
  • Heimatschein
  • Heimatausweis (Wochenaufenthalter)
  • Familienbüchlein oder Geburtenschein der Kinder (Familien)

Anmeldung Ausländer

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Krankenkassennachweis pro Person

Abmeldung
Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.

Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen mit. Wir benötigen folgende Angaben:

  • neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Angabe aller Personen, welche umziehen

Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen, so können Sie unter der Rubrik Onlineschalter das Formular «Abmeldung» oder «Adressänderung» ausfüllen.

Schweizer Identitätskarte
Ihr persönliches Erscheinen am Schalter ist notwendig.
Minderjährige oder nicht mündige Personen müssen mit einem gesetzlichen Vertreter bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.

Pro Antrag wird ein schwarz/weiss oder farbiges Passfoto benötigt. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss bestimmten Vorschriften entsprechen. Wir empfehlen Ihnen ein Passfoto vom Fotografen, da dieser genau instruiert ist. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bringen Sie bitte Ihre alte ID mit.

Gebühren und Gültigkeit

Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr    CHF 35.00       5 Jahre
Erwachsene    CHF 70.00     10 Jahre

Antragsverfahren Schweizer Pass und Kombiangebot
Ein Pass oder ein Pass zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur noch über das Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch beim Ausweiszentrum in Chur (+ 41 (0)81 257 52 20) einen Antrag stellen. Nach Prüfung der Ausweisberechtigung wird ein Termin zur Erfassung der Daten vereinbart. Bei der persönlichen Vorsprache im Ausweiszentrum wird die Identität geprüft und die alten Ausweise ungültig gemacht. Die für die Ausstellung des Ausweises notwendigen Daten werden erfasst. Ab diesem Zeitpunkt wird der Ausweis innert max. 10 Arbeitstagen ausgeliefert und im Normalfall direkt per Post zugestellt.

Die Gesuchstellenden müssen keine Fotos mitbringen, diese werden ausschliesslich direkt vor Ort ohne zusätzliche Kosten in den Ausweiszentren gemacht.

Verlust von Pass und/oder Identitätskarte
Sie müssen den Verlust oder Diebstahl Ihres Passes bzw. Ihrer ID so rasch als möglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen, wo Ihnen eine Verlustanzeige ausgestellt wird. Mit dieser Bestätigung können Sie beim Ausweiszentrum bzw. auf der Gemeindekanzlei neue Ausweispapiere beantragen.

AHV-Zweigstelle

Individuelle Prämienverbilligung
Das Anmeldeformular und die Wegleitung dazu finden Sie unter www.sva.gr.ch

Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das laufende Jahr nicht bis zum 31.12. eingereicht wird.

Diverse Formulare
Auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt Graubünden www.sva.gr.ch finden Sie zudem Formulare und Markblätter zu folgenden Themen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
  • Invalidenversicherung IV
  • Ergänzungsleistungen EL
  • Familienzulagen FAK/FLG
  • Erwerbsersatzordnung
  • Mutterschafts-Entschädigung MSE
  • Individuelle Prämienverbilligung IPV

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Kanzleigebühren

 

Schalteröffnungszeiten

Dienstag
8.30 - 11.30 Uhr
15.30 - 18.30 Uhr

Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
8.30 - 11.30 Uhr

Montag, Mittwoch geschlossen

Büro-/Telefonzeiten

Montag - Donnerstag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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