Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Waldbrandgefahrenstufe „gross“ erlässt die Ge-meinde Seewis gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes bis auf weiteres ein ab-solutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Seewis. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf. Vom absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot betroffen sind:
– Sämtliche Grillstellen
– Feuern im Freien (inkl. Höhenfeuer oder offene Feuer im privaten Rahmen)
– Abbrennen von Feuerwerk ausser- wie auch innerhalb des Siedlungsgebietes.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspx
Seewis, 29.07.2022 Gemeindeverwaltung