Mitwirkungsauflage
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung findet vom Freitag, 14. Juni 2024 bis Montag, 15. Juli 2024 die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Seewis statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Informationsveranstaltung
An einer Informationsveranstaltung stellt die Gemeinde die Hintergründe der Teilrevision Ortsplanung sowie die wichtigsten Änderungen gegenüber der heute rechtskräftigen Ortsplanung vor und beantwortet allgemeine Fragen zum Thema. Alle Interessierten (Bevölkerung und Gäste) sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet am Freitag, 7. Juni 2024 um 20.00 Uhr, in der MZH Seewis Dorf statt.
Fragestunden
Während der Mitwirkungsauflage bietet der Gemeindevorstand die Möglichkeit, persönliche Fragen klären zu lassen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden Interessierte gebeten, vorgängig mit der Kanzlei, Tel. 081 325 12 89, einen Termin zu vereinbaren. Die Fragestunden finden an folgenden Tagen statt:
Mo, 24.06.2024; Mi, 26.06.2024; Di, 2.07.2024; Fr, 5.07.2024.
Seewis, 24. 5. 2024 Der Gemeindevorstand