Der Schulverband hat mitgeteilt, dass das bisherige Angebot für vergünstigte ÖV-Abonnemente für Schülerinnen und Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen, eingestellt wurde. Um die betroffenen Familien weiterhin zu unterstützen, hat der Gemeindevorstand beschlossen, den betroffenen Familien eine Kostenbeteiligung anzubieten.
Konkret bedeutet dies, dass an obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die ein ÖV-Abonnement (BÜGA oder ähnliches) erworben haben, gegen Vorlage einer Kaufquittung eine Kostenbeteiligung in Höhe der Kosten für ein Streckenabonnement vom Wohnort bzw. der nächstgelegenen Haltestelle zum Schulstandort Grüsch, erhalten. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal in Höhe des tatsächlich gezahlten Kaufpreises. Die Rückforderung kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Kostenbeteiligung durch die Gemeindeverwaltung.
Diese Regelung gilt ausschliesslich für obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Wohnsitz in Seewis und freiwillig eine auswärtige Schule besuchen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Seewis, 14.06.2024 Der Gemeindevorstand