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Neue Regelung für Kostenbeteiligung an ÖV-Abonnemente für Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen

Der Schulverband hat mitgeteilt, dass das bisherige Angebot für vergünstigte ÖV-Abonnemente für Schülerinnen und Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen, eingestellt wurde. Um die betroffenen Familien weiterhin zu unterstützen, hat der Gemeindevorstand beschlossen, den betroffenen Familien eine Kostenbeteiligung anzubieten.

Konkret bedeutet dies, dass an obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die ein ÖV-Abonnement (BÜGA oder ähnliches) erworben haben, gegen Vorlage einer Kaufquittung eine Kostenbeteiligung in Höhe der Kosten für ein Streckenabonnement vom Wohnort bzw. der nächstgelegenen Haltestelle zum Schulstandort Grüsch, erhalten. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal in Höhe des tatsächlich gezahlten Kaufpreises. Die Rückforderung kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Kostenbeteiligung durch die Gemeindeverwaltung.

Diese Regelung gilt ausschliesslich für obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Wohnsitz in Seewis und freiwillig eine auswärtige Schule besuchen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Seewis, 14.06.2024                Der Gemeindevorstand

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr


Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «News» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

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