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Publikationen

Erweiterung Tempo-30-Zone und Einführung Tempo-50-Zone auf den Kantonsstrassen

Die Kantonspolizei hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Überprüfung der Kantonsstrassen in der Gemeinde vorgenommen und dabei Anpassungen betreffend Tempolimit für mehr Sicherheit der Fussgänger und Velofahrern verfügt.

  • Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone Seewis Dorf, Innerortsbeginn Höhe Abzweigung Ratitschweg
  • Einführung Tempo-30-Zone Seewis-Pardisla und Seewis-Schmitten, ab Höhe Kantonsstrasse Nr. 8  bis zur Gemeindegrenze beim Schmittnerbach
  • Einführung Tempo-50-Zone Seewis-Saldos, Abschnitt Einmündung Rufinäraweg bis Höhe Seewiserstrasse 63
  • Einführung Tempo-50-Zone Seewis-Pardisla, Chlusstrasse Abschnitt Einmündung Hochgrichtwaldweg bis Höhe Kantonsstrasse Nr. 8 sowie ab Einmündung Höfliweg in die Seewiserstrasse

Bilder finden Sie unter folgendem Link: Verkehrsmassnahmen_Kantonsstrassen

Gegen die vorliegenden Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel unter Beilage der verfügbaren Beweismittel und des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr


Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «News» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf


Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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