Die Kantonspolizei hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Überprüfung der Kantonsstrassen in der Gemeinde vorgenommen und dabei Anpassungen betreffend Tempolimit für mehr Sicherheit der Fussgänger und Velofahrern verfügt.
Bilder finden Sie unter folgendem Link: Verkehrsmassnahmen_Kantonsstrassen
Gegen die vorliegenden Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel unter Beilage der verfügbaren Beweismittel und des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand