Amtliche Publikationen 28.06.2024
Amtsferien
Die Amtsferien des Gemeindevorstandes und der Kommissionen wurden wie folgt festgelegt:
8. Juli 2024 bis 4. August 2024.
Die Gemeindeverwaltung bleibt während den Amtsferien zu den Schalter- und Bürozeiten besetzt.
Seewis, 28.6.2024 Der Gemeindevorstand
Neue Schalteröffnungs- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gemeindeverwaltung ab Freitag, 5. Juli 2024 neue Öffnungs- und Telefonzeiten hat. Bitte beachten Sie diese Änderungen und passen Sie ihre Planungen entsprechend an.
Schalteröffnungszeiten:
Dienstag: 08.30-11.30 und 14.00-17.00
Donnerstag: 14.00-17.00
Freitag: 08.30-11.30
Telefonzeiten:
Dienstag: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Mittwoch: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Donnerstag: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Freitag: 08.00-11.30
Die Kanzlei ist weiterhin täglich besetzt. Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Berücksichtigen Sie bitte diese Änderungen bei ihrem nächsten Besuch oder wenn Sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Für weitere Informationen oder bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seewis, 28.6.2024 Der Gemeindevorstand
Deponie ARA
Im Juli 2024 ist die Deponie ARA wie folgt geöffnet:
Mi. 03.07.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 06.07.2024 09.00 – 11.00 Uhr
Mi. 10.07.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 13.07.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. 17.07.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 20.07.2024 09.00 – 11.00 Uhr
Mi. 24.07.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 27.07.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. 31.07.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Die Öffnungszeiten für das ganze Jahr 2024 sind auf der Webseite der Gemeinde unter dem Link: Öffnungszeiten Deponie ARA 2024 ersichtlich.
Seewis, 28.6.2024 Die Gemeindeverwaltung
Aufforderung für das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Hecken und Sträuchern an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zu beachten sind:
1. Hecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen. Der Abstand vom Strassenrand sollte mindestens 50 cm und vom Trottoirrand 30 cm betragen.
2. Die Fahrbahn ist bis auf eine Höhe von 5 m von überhängenden Ästen freizuhalten. Gehwege auf eine Höhe von 3.5 m.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis 31. Juli 2024 besorgt zu sein und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Gemeinde ausgeführt.
Seewis, 28.6.2024 Der Gemeindeverwaltung
Unterhalt Wassergräben
Gemäss Art. 11 der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis sind die Wassergräben alljährlich, so oft die Umstände es erfordern, zu öffnen. Die Grabenweite hat der durchzuleitenden Wassermenge zu genügen. Im Übrigen wird auf Art. 689 ZGB verwiesen.
Wir bitten die Grundeigentümer bzw. Pächter der Unterhaltspflicht Folge zu leisten.
Seewis, 28.6.2024 Die Gemeindeverwaltung