Herzlich willkommen
in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 01.03.2024

Eidgenössische Abstimmung vom 3. März 2024
Abstimmungsvorlagen sowie gesetzliche Bestimmungen siehe allgemein-amtlicher Teil.

Die Urnen werden wie folgt aufgestellt:

Seewis Dorf, Gemeindekanzlei
Donnerstag 29. Februar 2024 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 1. März 2024 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sonntag 3. März 2024 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Schmitten / Pardisla, Schulhaus
Sonntag 3. März 2024 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Das Stimmmaterial wurde den Stimmberechtigten in den letzten Tagen zugestellt. Fehlende Un-terlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand


Demission Gemeinderat
Reto Zampatti tritt aus persönlichen Gründen von seinem Amt als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung zurück.
Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt und dankt Reto Zampatti für seinen Einsatz und
sein Engagement zu Gunsten der Gemeinde Seewis.
Bis zur Neubesetzung wird Gemeindepräsident Kurt Kuster die laufenden Geschäfte im
Departement Öffentliche Sicherheit, Abwasser- und Wasserversorgung übernehmen.
Die Ersatzwahl findet an der nächsten Gemeindeversammlung statt.

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand


Erweiterung Tempo-30-Zone und Einführung Tempo-50-Zone auf den Kantonsstrassen
Die Kantonspolizei hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Überprüfung der Kantonsstrassen in der Gemeinde vorgenommen und dabei Anpassungen betreffend Tempolimit für mehr Sicherheit der Fussgänger und Velofahrern verfügt.
– Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone Seewis Dorf, Innerortsbeginn Höhe Abzweigung    Ratitschweg
– Einführung Tempo-30-Zone Seewis-Pardisla und Seewis-Schmitten, ab Höhe Kantonsstrasse Nr. 8  bis zur Gemeindegrenze beim Schmittnerbach
– Einführung Tempo-50-Zone Seewis-Saldos, Abschnitt Einmündung Rufinäraweg bis Höhe  Seewiserstrasse 63
– Einführung Tempo-50-Zone Seewis-Pardisla, Chlusstrasse Abschnitt Einmündung Hoch-  grichtwaldweg bis Höhe Kantonsstrasse Nr. 8 sowie ab Einmündung Höfliweg in die Seewiserstrasse
Bilder finden Sie unter folgendem Link: Verkehrsmassnahmen_Kantonsstrassen

Gegen die vorliegenden Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel unter Beilage der verfügbaren Beweismittel und des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand


Verbot für Lastwagen Leschgagasse, Seewis Dorf
Der Gemeindevorstand Seewis i.P. beabsichtigt ein Lastwagenverbot in der Leschgagasse,
ab Verzweigung Seewiserstrasse, Koordinaten Signalstandort: 2’767’301 1’206’570 einzuführen.
Ein Übersichtsplan ist auf der Homepage www.seewis.ch/Publikationen ersichtlich.

Mit dieser Massnahme soll das Befahren und Manövrieren mit Lastwagen auf der engen Strasse unterbunden werden.
Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bun-desgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) genehmigt.
Bilder finden Sie unter folgendem Link: Verbot_Lastwagen_Leschgagasse

Einsprachen im Zusammenhang mit dem Verbot für Lastwagen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Seewis eingereicht werden.

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand


Sitzungen des Gemeindevorstandes vom Januar bis Februar 2024
Der Gemeindevorstand hat anlässlich seiner Sitzungen folgende Beschlüsse gefasst:
– Wahl Margi Lietha als Delegierte der Flury-Stiftung
– Wahl Baukommission: Roman Gansner (Präsident), Rico Gansner und Ueli à Porta
– Die Badikarte für Seewiser Jugendliche wird im 2024 weitergeführt
– Kauf Salzsteuer Hilltip HTS 550 für Forst-Werk
– Öffentliche Ausschreibung im Kantonsamtsblatt, Kommunalfahrzeug, Ersatz Lindner Fahrzeug
– Sponsoringbeitrag CHF 5’000 für das Prättigauer Alpspektakel 5./6. Oktober 2024
– Diverse Gesuche um öffentliche Unterstützung
– Arbeitsvergabe Belagsarbeiten, Güterstrasse Nr. 7, Fulli – Calischa, an Firma Wolf Buchen AG unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung an der Gemeindeversammlung

Bewilligte Baugesuche:
– 2023-52 Repower AG, Neubau Funkantenne, Seewis-Pardisla
– 2024-01 Hartmann Peter, Dachsanierung Wohnhaus, Seewis Dorf
– 2024-02 Boner Christian, Installation Wärmepumpe, Seewis-Saldos
– 2024-03 Vogel Mathias, Neubau Photovoltaikanlage, Seewis Dorf
– 2024-04 Willi René und Schläpfer Andrea, Neubau Einfamilienhaus, Seewis Dorf
– 2024-05 Hertner Florian, Neubau Wohnhaus mit Hofkäserei, Seewis Dorf
– 2024-06 Katholische Pfarrei VMP, Umbau Pfarrsaal und Küche, Seewis-Schmitten
– 2024-09 Berger Thomas, Ersatz Ölheizung und Erneuerung Fenster, Seewis-Schmitten
– 2024-10 SAC Sektion Pfannenstil, Trinkwasserreservoir, Schesaplanahütte
– 2024-12 Gansner Christian, Terrainbegradigung Sitzplatz, Seewis Dorf

Seewis, 1. März 2024, Gemeindevorstand


Deponie ARA
Im März 2024 ist die Deponie ARA wie folgt geöffnet:
Sa. 02.03.2024 09.00 – 11.00 Uhr
Sa. 09.03.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Sa. 16.03.2024 09.00 – 11.00 Uhr
Sa. 23.03.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Sa. 30.03.2024 09.00 – 11.00 Uhr

Die Öffnungszeiten 2024 finden Sie auf unserer Webseite (Verwaltung/Abfall/Öffnungszeiten
Deponie ARA 2024)

Seewis, 1. März 2024, Gemeindeverwaltung


Los- und Energieholz 2024
Gesuche für Los- und Energieholz sind bis spätestens 22. März 2024 in schriftlicher Form ans Forstamt Seewis, Valjugas 7, 7212 Seewis Dorf oder riccardo.ryffel@seewis.ch zu stellen

Los- und Energieholz wird an alle Gemeindeeinwohner zum Eigengebrauch abgegeben.
Innert Jahresfrist nicht abgeführtes Los- und Energieholz fällt ohne Rückvergütung an die Gemeinde zurück.
Die Aufrüstplätze sind sauber zurück zu lassen.

Nur solange der Vorrat reicht.
Losholz
Preise für Losholz & Energieholz lang, ab Waldstrasse:
Fichte / Tanne 1 m3 = CHF 55.00
Buche / Hartholz 1 m3 = CHF 70.00

Energieholz – Stückholz
Preise für Stückholz ab Waldstrasse:
Buche / Hartholz 0.25m 1 Big Bag = CHF 180.00
Buche / Hartholz 0.33m 1 Big Bag = CHF 170.00
Buche / Hartholz 0.50m 1 Big Bag = CHF 160.00
Buche / Hartholz 1.00m 1.00 m3 = CHF 140.00

Depotgebühr Big Bag = CHF 20.00

Lieferung Wohngebiet Gemeinde Seewis = CHF 40.00 pro Big Bag / Ster
Lieferung ausserhalb Wohngebiet Gemeinde Seewis = auf Anfrage

Seewis, 1. März 2024 , Forstamt

 

Schalteröffnungszeiten

Dienstag
8.30 - 11.30 Uhr
15.30 - 18.30 Uhr

Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
8.30 - 11.30 Uhr

Montag, Mittwoch geschlossen

Büro-/Telefonzeiten

Montag - Donnerstag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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