Hundesteuer 2024
Für jeden über vier Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steu-er zu entrichten. Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00, für jeden weiteren, im sel-ben Haushalt gehaltenen Hund CHF 200.00.
Die Hundesteuern werden im Monat Mai von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt, basierend auf das Register der Hundedatenbank Amicus. Die Hundehalter werden aufgefordert, Adressänderungen (inkl. Zu- und Wegzug), Hundehalterwechsel sowie allfällige Abgänge, umgehend auf der Gemeindeverwaltung UND der Amicus-Hundedatenbank zu melden.
Seewis, 9. Februar 2024 Gemeindeverwaltung
Amtliche Holzfeuerungskontrolle
Der Kaminfeger führt anlässlich der Reinigungsarbeiten die amtliche, kostenpflichtige Holzfeuerungskontrolle durch. Neben den Feuerungsanlagen werden auch die Holzlager beurteilt. In Klein-holzfeuerungen darf nur naturbelassenes, stückiges Holz verbrannt werden. Fehlbare Anlagenbe-treiber werden verwarnt und im Wiederholungsfalle verzeigt. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Seewis, 9. Februar 2023 Gemeindeverwaltung