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in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 12.04.2024

Leseholz 2024
Leseholzberechtigt ist, wer in der Gemeinde Seewis Wohnsitz hat.
Das Sammeln resp. Aufrüsten von Leseholz ist vom 1. Mai bis 30. November 2024 freigegeben. Das Leseholz ist im ganzen Gemeindewald offen. In Holzschlägen, welche noch nicht abgeschlossen sind, ist das Sammeln resp. Aufrüsten von Leseholz nicht erlaubt.
Als Leseholz gilt nur stehend dürres oder liegendes Holz mit weniger als 16 cm Brusthöhendurch-messer sowie Äste, Rinde und Schlagabfälle. Bäume mit mehr als 16 cm Brusthöhendurchmesser dürfen nur nach Rücksprache mit dem Forstamt aufgerüstet werden.

Wege, Strassen und Lagerplätze sind sauber zu räumen. Gerüstetes Leseholz ist mit dem Namen deutlich zu bezeichnen und innerhalb eines Jahres abzuführen.

Für Unfälle und Sachbeschädigungen, die durch das Leseholzen verursacht werden, lehnt die Gemeinde Seewis jede Haftung ab.

Seewis, 12. April 2024, Forstamt

 


Deponie ARA
Im April 2024 ist die Deponie ARA wie folgt geöffnet:
Sa. 13.04.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. 17.04.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 20.04.2024 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. 24.04.2024 17.00 – 19.00 Uhr
Sa. 27.04.2024 09.00 – 11.00 Uhr

Die Öffnungszeiten für das ganze Jahr 2024 sind auf der Webseite der Gemeinde unter dem Link: www.seewis.ch/verwaltung/abfall ersichtlich.

Seewis, 12. April 2024, Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungszeiten

Dienstag
8.30 - 11.30 Uhr
15.30 - 18.30 Uhr

Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
8.30 - 11.30 Uhr

Montag, Mittwoch geschlossen

Büro-/Telefonzeiten

Montag - Donnerstag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
07.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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