Internationaler Naturpark Rätikon,
Entscheid Beitritt und Rahmenkredit für die Errichtungsphase 2022-2024
Seewis: ABGELEHNT
Ja-Stimmen: 283 (47%)
Nein-Stimmen: 318 (53%)
Seewis, 7. März 2021 Gemeindevorstand Seewis
Internationaler Naturpark Rätikon,
Entscheid Beitritt und Rahmenkredit für die Errichtungsphase 2022-2024
Seewis: ABGELEHNT
Ja-Stimmen: 283 (47%)
Nein-Stimmen: 318 (53%)
Seewis, 7. März 2021 Gemeindevorstand Seewis
Infoveranstaltung zum Internationalen Naturpark Rätikon
Am Dienstag, 23. Februar 2021, um 20.15 Uhr wird in Seewis eine Infoveranstaltung zum Internationalen Naturpark Rätikon durchgeführt. Interessierte können auf Anmeldung vor Ort in der Turnhalle Seewis Dorf (Anzahl beschränkt auf max. 50 Personen), unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen, oder online via Livestream daran teilnehmen. Somit ist gewährleistet, dass sämtliche Personengruppen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Während der Veranstaltung besteht für die Teilnehmer via Livestream ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Bemerkungen zur Diskussion anzubringen.
Die Zugangsdaten zum Livestreaming (Zoom-Webinar) finden Sie hier: Über den nachfolgend aufgeführten Link gelangen Sie zur Online-Registratur und erhalten dann eine Bestätigung inkl. Teilnahme-Link.
https://zoom.us/webinar/register/WN_udcC84UYSR2j4zVKXa6y5w
Die Online-Registration ist ab sofort möglich! Für die Online-Teilnahme ist keine Software-Installation notwendig, sondern ist einfach über den Browser möglich – einzig eine stabile Internetverbindung und funktionierende Lautsprecher sind für die Online-Übertragung notwendig.
Seewis, 19. Februar 2021 Gemeindevorstand
2021/01
Bauherr: | Meier Reto, Ratitschweg 11, 7212 Seewis Dorf |
Bauvorhaben: | Einbau einer Zentral-Heizung (Luft-Wasser-Wärmepumpe) |
Baustelle, Strasse: | Seewis Dorf, Ratitschweg 11 |
Grundeigentümer: | Meier Reto, Limmattalstrasse 63, 8049 Zürich |
Projektverfasser: | Hertner Johann Florian, von Salis-Strasse 13, 7212 Seewis Dorf |
Grundstück: | Parzelle 1139 |
Zone: | Wohnzone |
Besonderes: |
Öffentliche Auflage bis 10. Februar 2021
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet bis 10. Februar 2021 an den Gemeindevorstand Seewis i.P.
Seewis, 22. Januar 2021 Gemeindevorstand
Der Schalter der Gemeindeverwaltung Seewis bleibt infolge weiterer Massnahmenverschärfungen durch den Bundesrat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab Montag 18. Januar 2021 bis auf Weiteres geschlossen.
In dringenden Fällen, können telefonisch Termine vereinbart werden. Wenn möglich werden die Geschäfte per Telefon, schriftlich oder per E-Mail erledigt und Unterlagen (Tageskarten, Vereinabillette, Ausweise etc.) per Post versandt.
Unter der Telefonnummer 081 325 12 89 sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag – Donnerstag
07.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Für Ihre Kenntnisnahme und für das Verständnis danken wir.
Gemeindevorstand und Gemeindeverwaltung
Gefährdungsanalyse
Gemäss Art. 7 des Bevölkerungsschutzgesetzes GR sind die Gemeinde verpflichtet, für die Vor-sorge in besonderen und ausserordentlichen Lagen auf ihrem Gemeindegebiet, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Die zunehmende Vernetzung der heutigen Gesellschaft, die steigende Abhängigkeit von kritischen Infrastrukturen, die zunehmende Dichte an ökonomischen Werten und äusseren Einflüssen wie z.B. Klimawandel, führen zu einem immer grösseren Risikopotential und im Ereignisfall zu immer höheren Schäden bzw. Katastrophen und Notlagen. Die steigenden Risiken müssen mittels eines ausgewogenen Verfahrens auf ein tragbares Mass verringert wer-den. Die kommunale Gefährdungsanalyse ist ein zentrales Element des integralen Risikomanagements einer Gemeinde. Die Analyse der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken legt die Basis für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der kommunalen Bevölkerung. Die Gemeinde Seewis hat zusammen mit dem Kanton GR und dem eingesetzten Ingenieurbüro tur gmbh diese Gefährdungsanalyse erstellt. Diese wurde vom Gemeindevorstand genehmigt. Das Dossier liegt für Interessierte bis zum 31. Januar 2020 auf der Gemeindekanzlei auf . An der nächsten Gemeindeversammlung erfolgt eine entsprechende Orientierung.
Öffentliche Auflage zur Mitwirkung bei der Gestaltung des kommunalen räumlichen Leit-bilds (KRL)
Am 18. Oktober 2019 hat die Gemeinde an einer Informationsveranstaltung über das kommunale räumliche Leitbild informiert. Wie angekündigt, findet nun eine öffentliche Auflage statt.
Der Gemeindevorstand hat am 4. November 2019 die öffentliche Mitwirkungsauflage beschlos-sen. Die Auflage zur Mitwirkung bei der Gestaltung des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL), welches die Grundlage für die nachfolgende Ortsplanungsrevision bildet, läuft vom 8. November bis am 9. Dezember 2019.
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei auf. Ebenso sind diese auf der Homepage aufge-schaltet.
Eingaben sind schriftlich während der laufenden Auflage an den Gemeindevorstand Seewis i.P., Schloss von Salis-Strasse 2, 7212 Seewis Dorf, zu richten.
Seewis, 8. November 2019
Gemeindevorstand
Mitunter ist im Initiativtext der Mobilfunkanlagen-Initiative die Vereinbarung eines Koordinations- und Dialogmodell enthalten. Dieses ist Zwischenzeitlich erfolgt und von allen Beteiligten unterzeichnet.
Dialogmodel Mobilfunkanlagen
Lawinengefahr
Aufgrund akuter Lawinengefahr bleiben bis Montag, 1. Februar 2021, 7.00 Uhr folgende Stassenabschnitte gesperrt:
Gimischola – Fallider
Gletti – Jerplan
Runggalatsch – Matan
Zazaschg – Fulli
Aufgrund der sich abzeichnenden Entspannung der Lage können diese Strassenabschnitte voraussichtlich am Montag, 1. Februar 2021, ab 7.00 wieder geöffnet werden.
Wir werden Sie auf unserer Webseite über die Änderungen informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seewis, 31. Januar 2021
Lawinengefahr
Aufgrund akuter Lawinengefahr bleiben seit Sonntag, 13. Januar 2019, ab 20.00 Uhr bis auf Wiederruf, folgende Strassenabschnitte gesperrt.
Gimischola – Fallider
Gletti – Jerplan
Gluvanouv – Matan
Zazaschg – Fulli
Die Strecke Lischgaz – Fadära war kurzzeitig ebenfalls geschlossen, kann aber ab
15. Januar 2019, um ca. 19.00 Uhr wieder befahren werden.
Wir werden Sie auf unserer Webseite über die Änderungen informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seewis, 15. Januar 2019