Die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025 wurde durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine Aufforderung erhalten hat, kann entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Seewis anfordern.
Seewis, 20.2.2026 Das Gemeindesteueramt