Gemäss dem Gesetz über die Beschränkung von Feuerwerk der Gemeinde Seewis ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (lärmverursachende Feuerwerkskörper) sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen auf Lärm- und Rauchemissionen, wie beispielweise Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Vulkane.
Angesichts der akuten Brandgefahr ist beim Umgang mit Feuerwerk äusserste Vorsicht geboten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für die Einhaltung der Vorschriften.
Seewis, 17.7.2026 Die Gemeindeverwaltung