Die neuen Sammelstellen sind an folgenden Standorten vorgesehen: Standorte
Mit einigen Grundeigentümern ist die Gemeinde bezüglich der Standorte noch in Abklärung.
Planauflagen:
vom 14. März 2025 bis 3. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Seewis i.P.
Einsprachen:
Einwendungen und Anliegen zu den einzelnen Standorten sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist an die Gemeinde Seewis, von Salis- Strasse 2, 7212 Seewis-Dorf, einzureichen.
Seewis, 14.3.2025 Das Bauamt