Im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison möchten wir Sie daran erinnern, dass Fahrzeuge, Maschinen und andere Hindernisse nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt werden dürfen. Bitte beachten Sie auch das nächtliche Parkverbot.
Schnee und Eis dürfen nicht von Grundstücken und Bauten und auf die Fahrbahn geworfen werden. Sollte eine solche Ablagerung unvermeidlich sein, ist der Verursacher verpflichtet, die Strasse umgehend zu räumen. Zur Fahrbahn geneigte Dachflächen sind durch geeignete Vorrichtungen zu versehen, um das Abrutschen des Schnees zu verhindern.
Die an öffentliche Strassen angrenzenden Grundstücke müssen den Schnee von den Gemeindestrassen abnehmen. Für die Schneeräumung dürfen die Grundstücke vorübergehend in Anspruch genommen werden, soweit dies sonst nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.
Auf vorhandene Bepflanzungen etc. ist Rücksicht zu nehmen. Allfällige Schäden werden durch die Gemeinde entschädigt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine sichere Wintersaison.
Seewis, 17.10.2025 Die Gemeindeverwaltung