Die letzte Gelegenheit zur Erfüllung der Obligatorischen Schiesspflicht besteht am
Samstag, 29. August 2026 von 9.00 – 11.30 Uhr auf der Schiessanlage „Wimisana“.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis (ID oder Pass), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Ohne die Unterlagen kann nicht geschossen werden.
Weitere Informationen auf: svseewis.clubdesk.com
Seewis, 26.8.2026 Der Sektionschef