Schiesspflichtige können ihre Bundesübung am 13. Juni 2026 von 13.30 – 16.30 Uhr und am 29. August 2026 von 09:00 – 11:30 Uhr auf der Schiessanlage „Wimmisana“ absolvieren.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis (ID oder Pass), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Ohne die Unterlagen kann nicht geschossen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.svseewis.clubdesk.com
Seewis, 9.6.2026 Der Sektionschef