Das Forst- und Werkamt hat wiederholt festgestellt, dass in jüngster Zeit die Robidog-Behälter zur Entsorgung von Katzenstreue verwendet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Katzenstreue und Katzenkot nicht über die Robidog-Anlagen entsorgt werden dürfen. Die Entsorgung hat ordnungsgemäss mit dem gebührenpflichtigen Hauskehricht zu erfolgen. Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz werden entsprechend geahndet.
Wir danken der Bevölkerung für die Beachtung dieser Vorgaben.
Seewis, 27.2.2026 Die Gemeindeverwaltung