Gemäss dem Kantonalen Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen sind auf dem Gebiet des Kantons Graubünden wildwachsende weisse Arten von Narzissen geschützt. Es ist verboten, diese Pflanzen zu pflücken, auszugraben, auszureissen, wegzuführen, feilzubieten, zu verkaufen oder zu vernichten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Seewis, 25.4.2025 Die Gemeindeverwaltung