Gemäss Weisung des Bundesamtes für Statistik sind die Gemeinden beauftragt, per 1. Juni 2025, eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchzuführen.
Wir bitten alle Hauseigentümer, Liegenschaftsverwaltungen, Architekten etc. leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zur Vermietung oder zum Verkauf stehen, bis Ende Mai 2025 schriftlich, telefonisch (081 325 12 89) oder per E-Mail (verwaltung@seewis.ch) zu melden.
Seewis, 16.5.2025 Die Gemeindeverwaltung