Wir machen darauf aufmerksam, dass Hunde innerhalb von Wohngebieten und insbesondere auf Spielplätzen an der Leine zu führen sind.
Ausserdem ist gemäss Art. 12 des Reglementes zum Gesetz über öffentliche Anlagen der Gemeinde Seewis, das Mitbringen von Hunden innerhalb der Mehrzweck- und Schulanlagen sowie auf den Pausenplätzen verboten.
Auch bitten wir die Hundehalter, den Kot der Tiere über die „Robidogs“ umweltgerecht zu entsorgen. Hundehalter können die Entsorgungsbeutel, ausser bei den Sammelbehältern, auch bei der Gemeindeverwaltung unentgeltlich beziehen. Die Beutel sind in den „Robidogs“ zu entsorgen und dürfen nicht am Strassenrand, in der Natur oder sonst wo deponiert werden.
Im Interesse aller Mitbewohner zählen wir auf den notwendigen Beitrag der Hundehalter, um Ordnung und Sauberkeit auf öffentlichem Grund aufrecht zu erhalten.
Wir danken denjenigen Hundehaltern, welche den Kot ihrer Tiere zusammennehmen.
Seewis, 13.6.2025 Die Gemeindeverwaltung