Steuererklärung 2024
Die neue Version der Deklarationssoftware «SofTax GR 2024 NP» steht auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2024 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Sämtliche Beilagen können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Steuerpflichtige, welche die Steuerformulare weiterhin in Papierform wünschen, können sich mit dem Steueramt der Gemeinde Seewis in Verbindung setzen. Der Versand der Papierformulare erfolgt dann zentral über die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden.
Fristverlängerungen Steuererklärung 2024
Die Fristverlängerungsgesuche können über das ePortal des Kantons Graubünden oder beim Gemeindesteueramt Seewis eingereicht werden.
Provisorische Rechnungsstellung der Gemeindesteuern 2024
Im Verlaufe des Monats Januar werden die provisorischen Gemeindesteuern 2024 in Rechnung gestellt. Als Grundlage diente der Rechnungsbetrag des Vorjahres. Nach dem Eingang der Steuererklärung 2024 sowie der nachfolgenden definitiven Veranlagung werden die Differenzbeträge nachgefordert oder mit Zins zurückerstattet bzw. verrechnet.
Ratenzahlungen Gemeindesteuern
Ratenzahlungen für die Gemeindesteuern 2024 müssen schriftlich und begründet an das Steueramt der Gemeinde Seewis, mit Angabe der gewünschten Ratenhöhe und den Zahlungsterminen, eingereicht werden. Ratenzahlungen für die Kantons- und Bundessteuern 2024 müssen bei der Steuerverwaltung des Kantons GR beantragt werden.
Steuerveranlagungen
Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung der Veranlagungsbehörden findet im März 2025 statt – somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Die Veranlagungsbehörden sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung unter: Steuerverwaltung
Vielen Dank für die Kenntnisnahme
Seewis, 31.1.2025 Das Steueramt