Gemäss Steuergesetz Art. 7 ist für jeden über 4 Monate alten Hund, der im Gebiet der Gemeinde Seewis gehalten wird, eine Steuer zu entrichten. Die Steuer beträgt Fr. 100.- für den ersten Hund und Fr. 200.- für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
Die Hundesteuer wird dem Hundehalter von der Gemeindeverwaltung im ersten Quartal des laufenden Jahres in Rechnung gestellt.
Alle Änderungen wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der Datenbank AMICUS innerhalb von10 Tagen zu melden.
Seewis, 10.1.2025 Die Gemeindeverwaltung