Jäger welche auf Gebiet der Gemeinde Seewis einen Hochsitz, einen Bodensitz oder eine Passhütte erstellen möchten, haben vorgängig ein schriftliches Gesuch unter Angabe des Standortes (Situationsplan 1:5’000 oder 1:10’000) sowie der Art und Grösse (max. 1.5 m2 Innenmass) der jagdlichen Einrichtung an das Forstamt Valjugas 7, 7212 Seewis Dorf einreichen. Liegt die geplante Baute auf Privatgrund, ist die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
Seewis, 11.7.2025 Das Forstamt Seewis