Gemäss Haushaltgemeindewerkordnung ist jede Haushaltung in der Gemeinde Seewis, in der eine oder mehrere Personen zwischen 18 und 60 Jahren wohnen, zur Leistung des Gemeindewerks verpflichtet. Für die Leistung des Gemeindewerks ist der Haushaltvorstand verantwortlich. Das Haushaltgemeindewerk beträgt vier Stunden pro Jahr.
Nicht geleistetes Haushaltgemeindewerk wird von der Gemeindekasse zum vom Gemeindevorstand festgesetzten Stundenansatz in Rechnung gestellt.
Der gemeinsame Haushaltgemeindewerktag findet am Samstag, 10. Oktober 2026, statt. Treffpunkt ist um 07:30 Uhr beim Werkhof Seewis.
Der Haushaltsgemeindewerktag findet bei jeder Witterung statt.
Für den Znüni ist jeder selbst verantwortlich. Im Anschluss an die Arbeiten wird der Tag mit einem gemütlichen Mittagessen, das von der Gemeinde offeriert wird, abgeschlossen.
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, 8. Oktober 2026 per E-Mail an christoph.guenthardt@seewis.ch oder telefonisch unter 081 254 58 17 (während den üblichen Arbeitszeiten) beim Gemeindewerkführer Christoph Günthardt.
Seewis, 4.9. / 11.9. 2026 Die Gemeindewerkkommission