Gemäss Haushaltgemeindewerkordnung ist jede Haushaltung in der Gemeinde Seewis, in der eine oder mehrere Personen, weiblichen oder männlichen Geschlechtes zwischen 18 und 60 Jahren wohnen, zur Leistung des Gemeindewerks verpflichtet. Für die Leistung des Gemeindewerks ist der Haushaltvorstand verantwortlich. Das Haushaltgemeindewerk beträgt vier Stunden pro Jahr. Nicht geleistetes Haushaltgemeindewerk wird nach dem vom Gemeindevorstand festgesetzten Stundenansatz durch die Gemeindekasse in Rechnung gestellt.
Der gemeinsame Haushaltgemeindewerktag findet am Samstag, 11. Oktober 2025, statt.
Treffpunkt ist um 07:30 Uhr beim Werkhof Seewis.
Der Haushaltsgemeindewerktag findet bei jeder Witterung statt.
Für den Znüni ist jeder selbst verantwortlich. Im Anschluss an die Arbeiten wird der Tag beim gemütlichen Mittagessen (offeriert von der Gemeinde) abgeschlossen.
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, 9. Oktober 2025 per E-Mail an christoph.guenthardt@seewis.ch oder per Telefon 079 255 27 62 (während den üblichen Arbeitszeiten) beim Gemeindewerkführer Christoph Günthardt.
Seewis, 1.10.2025 Die Gemeindewerkkommission