Das Betreten und Befahren fremder Wiesen und Felder ist während der Vegetationsperiode vom 1. Mai bis 30. September 2025 verboten.
Die Besitzer von Vieh und Nutztieren haben entsprechend dafür zu sorgen, dass ihre Tiere keine fremden Grundstücke betreten.
Die Grundstückbesitzer sind Ihnen dankbar für die Rücksichtnahme und Ihr Verständnis für das Verbot.