Das Betreten und Befahren von Fluren (Wiesen und Weiden) während der Vegetationsperiode (geschlossene Zeit) ist Unberechtigten vom 1. Mai bis 30. September 2026 verboten. Halterinnen und Halter von Vieh und Nutztieren haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere keine fremden Grundstücke betreten.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer danken für die Rücksichtnahme sowie für das Verständnis gegenüber dieser Regelung.
Seewis, 17.4.2026 Die Gemeindeverwaltung