Gemäss dem Gesetz über die Beschränkung von Feuerwerk der Gemeinde Seewis ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (lärmverursachende Feuerwerkskörper) sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen auf Lärm- und Rauchemissionen sowie in kleinen Mengen, wie z.B. Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Höhenfeuer, Feuershows und ähnliche Feuerwerksarten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Vorschriften.
Seewis, 10. & 19.12.2025 Die Gemeindeverwaltung