An der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 wurde das Gesetz zur Beschränkung von Feuerwerk der Gemeinde Seewis i.P. beschlossen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit starker Lärm- oder Rauchentwicklung sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerksarten mit geringen Emissionen und in kleinen Mengen, wie etwa Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Höhenfeuer, Feuershows und vergleichbare Erzeugnisse.
In begründeten Fällen kann der Gemeindevorstand auf schriftliches Gesuch hin Ausnahmen vom Verbot bewilligen.
Der exakte Wortlaut des Gesetzes kann unter Link: Gesetz oder während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Seewis eingesehen werden.
Seewis, 27.6.2025 Der Gemeindevorstand