Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 liegt ab dem 4. Juli 2025 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Es kann auch auf der Webseite Gemeinde Seewis eingesehen werden.
Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeindevorstand Seewis einzureichen. Wenn innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.
Seewis, 4.7.2025 Der Gemeindevorstand