Das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet der Gemeinde Seewis wird per Freitag, 2. Oktober 2026 aufgehoben.
Ausserhalb des Siedlungsraums gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Dieses umfasst jegliche Art von Feuer, offenen Flammen und Feuerwerk. Dazu zählen auch Grillstellen, private Kohlegrills, Hotpots und dergleichen sowie Bauarbeiten im Freien, welche Funkenflug verursachen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.wald.gr.ch/.
Wir danken Ihnen für ihr Verständnis sowie für die verantwortungsbewusste Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Seewis, 2.10.2026 Der Gemeindevorstand