Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Hecken und Sträuchern an Strassen und Gehwegen während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht nicht beeinträchtigt wird. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zu beachten sind:
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis am 31. Juli 2025 besorgt zu sein und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Gemeinde ausgeführt.
Seewis, 4.7.2025 Die Gemeindeverwaltung