Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Hecken und Sträuchern an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zu beachten sind:
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30. August 2026.
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Gemeinde ausgeführt.
Seewis, 12.8.2026 Die Gemeindeverwaltung