Herzlich willkommen
in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 15.11.2024

Eidgenössische Abstimmung vom 24. November 2024

Die Abstimmungsvorlagen sowie gesetzliche Bestimmungen über Stimmrecht und –Abgabe entnehmen Sie dem allgemein-amtlicher Teil des Amtsblattes.

Die Urnen werden wie folgt aufgestellt:

Seewis Dorf, Gemeindekanzlei
Donnerstag    21. November 2024       14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag              22. November 2024       08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sonntag           24. November 2024       09.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Schmitten / Pardisla, Schulhaus
Sonntag           24. November 2024       09.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Das Stimmmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Fehlende Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Seewis, 15.11.2024      Der Gemeindevorstand


Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 29. November 2024 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Seewis Dorf statt.

Traktanden:

  1. Wahl der Stimmenzähler
  2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Oktober 2024
  3. Wahlen:
    2 Mitglieder des Gemeindevorstandes
    2 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
    1 Mitglied Schulverband Grüsch/Seewis
    2 Mitglieder Abwasserverband Vorderes Prättigau
  4. Budget 2025 Schulverband Grüsch/Seewis
  5. Budget 2025 Gemeinde Seewis
  6. Festlegung Steuerfuss 2025 Gemeinde Seewis
  7. Varia und Umfrage

Im Anschluss laden wir Sie zum Apéro ein.
Die Botschaft wurde an alle Haushaltungen verteilt.

Der Gemeindevorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.

Seewis, 15.11.2024      Der Gemeindevorstand


Schneeräumung im Winter 2024/25

Im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison möchten wir Sie daran erinnern, dass Fahrzeuge, Maschinen und andere Hindernisse nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt werden dürfen. Bitte beachten Sie auch das nächtliche Parkverbot.

Schnee und Eis dürfen nicht von Grundstücken und Bauten und auf die Fahrbahn geworfen werden. Sollte eine solche Ablagerung unvermeidlich sein, ist der Verursacher verpflichtet, die Strasse umgehend zu räumen. Zur Fahrbahn geneigte Dachflächen sind durch geeignete Vorrichtungen zu versehen, um das Abrutschen des Schnees zu verhindern.

Die an öffentliche Strassen angrenzenden Grundstücke müssen den Schnee von den Gemeindestrassen abnehmen. Für die Schneeräumung dürfen die Grundstücke vorübergehend in Anspruch genommen werden, soweit dies sonst nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.

Auf vorhandene Bepflanzungen etc. ist Rücksicht zu nehmen. Allfällige Schäden werden durch die Gemeinde entschädigt.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine sichere Wintersaison.

Seewis, 15.11.2024      Der Gemeindevorstand


Feuerwehrpflichtersatz 2025

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ab dem kommenden Jahr von 200.00 CHF auf 250.00 CHF zu erhöhen. Diese Massnahme ist notwendig, um die steigenden Kosten für die Ausrüstung und Ausbildung unserer Feuerwehr zu decken und die Sicherheit in unserer Gemeinde weiterhin zu gewährleisten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Seewis, 15.11.2024     Der Gemeindevorstand


Eisbahn-Card

Erweitertes Angebot für die Wintersaison 2024/25 der Gemeinde Seewis für alle Schüler der Jahrgänge 2009 – 2019:

  • Schüler welche das Grüsch-Danusa Schülerabo auf der Gemeinde für 50.00 CHF (Flensa-Mitglieder gratis) beziehen oder bezogen haben, erhalten zusätzlich eine Gratis-Karte für die freie Nutzung der Natur- und Kunsteisbahn Schiers in der Wintersaison 2024/25.
  • Für Schüler welche kein Grüsch-Danusa Abonnement besitzen, besteht die Möglichkeit, die Eisbahn-Card für 20.00 CHF zu erwerben.

Die Eisbahn-Card kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für die Ausstellung benötigen wir ein aktuelles Foto.

Seewis, 15.11.2024     Die Gemeindeverwaltung


Amtsrechnung 2024

Im Hinblick auf den bevorstehenden Rechnungsabschluss ersuchen wir die Behördenmitglieder und Gemeindefunktionäre, ihre Amtsrechnung (Spesen) 2024 bis spätestens am 6. Dezember 2024 bei der Gemeindekanzlei einzureichen.

Seewis, 15.11.2024     Die Gemeindeverwaltung


Christbaumverkauf 2024

Die Gemeinde verkauft Christbäume in verschiedenen Grössen und Sorten. Eine Bestellung ist erforderlich.

Angebot:
Fichten:
bis 1.0 m            15.00 CHF
1.0 m – 1.5 m    20.00 CHF
1.5 m – 2.0 m    25.00 CHF
2.0 m – 2.5 m    30.00 CHF

Nordmannstannen:
bis 1.0 m            30.00 – 35.00 CHF
1.0 m – 1.5 m    35.00 – 50.00 CHF
1.5 m – 2.0 m    50.00 – 65.00 CHF
2.0 m – 2.5 m    65.00 – 75.00 CHF

Die Bestellungen sind bis spätestens Freitag, 29. November 2024 zu richten an:
per Mail: riccardo.ryffel@seewis.ch oder per Telefon: 081 325 21 90.
Benötigte Angaben: Name, Ort der Abgabe (Seewis-Pardisla oder Seewis Dorf), Sorte und gewünschte Grösse.

Der Christbaumverkauf erfolgt in:
Seewis-Pardisla:
hinter dem Schulhaus am Mittwoch, 18. Dezember 2024, 17.00 – 18.30 Uhr.

Seewis Dorf:
beim Werkhof am Donnerstag, 19. Dezember 2024, 17.00 – 18.30 Uhr, inkl. Adventsfenster.

Alle Christbaumbezüger erhalten bei der Abholung gratis Glühwein oder Punsch.

Seewis, 15.11.2024     Das Forstamt

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr


Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «News» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf


Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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