Lärmbelästigung/Ruhezeiten
In letzter Zeit haben vereinzelt Lärmbelästigungen mit der Beeinträchtigung der Ruhezeiten stattgefunden. Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seewis, sich an die geltenden Ruhezeiten zu halten.
Für die Vermeidung von Lärm und die Einhaltung der Ruhezeiten zum Wohle eines geordneten Zusammenlebens danken wir.
Seewis, 12.7.2024 Die Gemeindeverwaltung
Hochsitze / Passhütten
Jäger welche auf Gebiet der Gemeinde Seewis einen Hochsitz, einen Bodensitz oder eine Passhütte erstellen möchten, müssen vorgängig ein schriftliches Gesuch unter Angabe des Standortes (Situationsplan 1 : 5’000 oder 1 : 10’000) sowie der Art und Grösse (max. 1.5 m2 Innenmass) der jagdlichen Einrichtung an das Forstamt Seewis, Valjugas 7, 7212 Seewis Dorf einreichen. Liegt die geplante Baute auf Privatgrund, ist die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
Seewis, 12.7.2024 Das Forstamt