Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Waldbrandgefahrenstufe „gross“ erlässt die Ge-meinde Seewis gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes bis auf weiteres ein ab-solutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Seewis. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf. Vom absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot betroffen sind:
– Sämtliche Grillstellen
– Feuern im Freien (inkl. Höhenfeuer oder offene Feuer im privaten Rahmen)
– Abbrennen von Feuerwerk ausser- wie auch innerhalb des Siedlungsgebietes.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspx
Seewis, 29.07.2022 Gemeindeverwaltung
Behinderung Güterstrasse Jerplan
Infolge Sanierungsarbeiten an der Güterstrasse Jerplan muss im Bereich Sagenbach mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.
Die Sanierungsarbeiten dauern vom 8. August bis und mit 12. August 2022.
Eine Umfahrung ist nicht möglich. Wir danken für das Verständnis.
Seewis, 29. Juli 2022 Gemeindeverwaltung
Illegale Entsorgung
Die Entsorgung von Grüngut und Gartenabfällen im Wald ist gemäss Waldgesetz nicht erlaubt, unabhängig von den Waldeigentumsverhältnissen. Dasselbe gilt für die Entsorgung anderer Mate-rialien sowie die Lagerung von nichtforstlichen Gerätschaften im Wald.
Übertretungen müssen entsprechend sanktioniert werden. Wir danken für das Verständnis und die konstruktive Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Grüngut, Gartenabfälle und andere Materialien werden bei der Deponie ARA entsorgt.
Seewis, 29. Juli 2022 Gemeindeverwaltung
Voranzeige Kartonsammlung
Die nächste Kartonsammlung in Seewis Dorf findet am Donnerstag, 25. August 2022 statt.
Bitte schon beim Sammeln daran denken, dass der Karton nur flach gefaltet und gebündelt entgegengenommen wird. Beschichteter Karton und Verpackungen aus Plastik, Styropor und anderem Material werden nicht angenommen.
Seewis, 29. Juli 2022 Gemeindeverwaltung
Demissionen von Gemeindefunktionären
Gemäss Art. 8 der Gemeindeverfassung hat jedes Mitglied einer Gemeindebehörde seine Demission bis spätestens 31. August 2022 dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen.
Seewis, 29. Juli 2022 Gemeindevorstand
Obligatorische Schiesspflicht 2022
Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung am Samstag, 20. August 2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf der Schiessanlage „Wimmisana“ absolvieren:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis
(ID oder Pass), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.
Ohne die Unterlagen kann nicht geschossen werden.
Seewis, 29. Juli 2022 Gemeindeverwaltung