A guats Neus!
Der Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen alles Gute, beste Gesundheit, Glück und Zufriedenheit im neuen Jahr.
Seewis, 3.1.2025 Der Gemeindevorstand
Voranzeige:
Gemeindeversammlungen 2025
Für das Jahr 2025 sind folgende Versammlungsdaten vorgesehen:
Weitere Versammlungen werden nach Bedarf einberufen. Bitte merken Sie sich die Daten vor, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Seewis, 3.1.2025 Der Gemeindevorstand
Öffnungszeiten und Lokalität der Gemeindeverwaltung ab 2025
Die Büros der Gemeindeverwaltung befinden sich bis nach Abschluss der Umbauarbeiten im ersten Stock des Gemeindehauses, von Salis-Strasse 2, Seewis Dorf.
Ab Januar 2025 gelten folgende Schalteröffnungszeiten:
Montag: 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr
Ab Januar 2025 gelten folgende Telefonzeiten:
Montag: 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag: 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr
Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Seewis, 3.1.2025 Die Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Deponie ARA
Im Januar 2025 und Februar 2025 ist die Deponie ARA wie folgt geöffnet:
Samstag, 04.01.2025 09.00 – 11.00 Uhr
Samstag, 18.01.2025 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 01.02.2025 09.00 – 11.00 Uhr
Samstag, 08.02.2025 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 15.02.2025 09.00 – 11.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025 14.00 – 16.00 Uhr
Die Öffnungszeiten für das ganze Jahr 2025 sind auf der Webseite der Gemeinde unter: www.seewis.ch/verwaltung/abfall ersichtlich.
Seewis, 3.1.2025 Die Gemeindeverwaltung
Kartonsammlung
Die nächste Kartonsammlung findet am Donnerstag, 23. Januar 2025, zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr beim Werkhof in Seewis Dorf statt.
Die Kartons sind möglichst flach zusammengelegt, gebündelt und gut verschnürt bereitzustellen.
Beschichteter Karton (Tetrapackungen, Verpackungen aus Plastik, Styropor und dergleichen) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diesen Karton mit dem Hauskehricht.
Seewis, 3.1.2025 Die Gemeindeverwaltung
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können, steht der Gemeindepräsident nach Voranmeldung an folgenden Daten zur Verfügung:
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 081 325 12 89 an.
Seewis, 3.1.2025 Die Gemeindeverwaltung
Weihnachtsbäume
Weihnachtsbäume können am Montag, 6. Januar 2025, bis 12.00 Uhr, zur Entsorgung an den üblichen Kehricht-Sammelstellen deponiert werden.
Seewis, 3.1.2025 Das Forstamt
Öffentliche Planauflage Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB): Seewis-Pardisla, Ausbau BehiG
Gesuchstellerin: | Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur |
Gemeinde: | Seewis i.P. |
Gegenstand: | Ausbau BehiG Haltestelle Seewis-Pardisla |
Verfahren: |
Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). |
Öffentliche Auflage: |
Die Gesuchsunterlagen können vom 3. Januar 2025 bis 3. Februar 2025 an folgenden Stellen eingesehen werden: – Gemeindeverwaltung Seewis, von Salis-Strasse 2, 7212 Seewis Dorf (Einsicht zu den ordentlichen Öffnungszeiten)- Amt für Energie und Verkehr Graubünden (die Unterlagen sind elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik «Aktuelles» einsehbar) |
Einsprachen: |
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern einzureichen. |
Enteignung: | Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). |
Seewis, 3.1. 2025 Amt für Energie und Verkehr Graubünden