Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 liegt vom 6. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 während der Schalterzeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Webseite Gemeinde Seewis eingesehen werden.
Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeindevorstand zu richten.
Seewis, 6.12.2024 Der Gemeindevorstand
Verlängerung der Planungszone auf dem Gemeindegebiet Seewis i.P.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden und Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden die Verlängerung der Planungszone auf dem Gemeindegebiet bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen.
Die Verlängerung wird damit begründet, dass die Revisionsarbeiten nicht bis Ende 2024 abgeschlossen werden können und deshalb noch Zeit in Anspruch nehmen werden.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
Baubewilligungen sind während der Geltungsdauer der Planungszone zurückzustellen, wenn das Bauvorhaben Flächen ausserhalb des weitgehend überbauten Gebietes beansprucht oder nicht mindestens 80 Prozent der auf der Bauparzelle zur Verfügung stehenden Ausnützung beansprucht.
Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. dem aktuellen Planungsstand anzupassen.
Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der Regierung des Kantons Graubünden Planungsbeschwerde erhoben werden.
Seewis, 6.12.2024 Der Gemeindevorstand
Ablesen der Wasserzähler
Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Ablesekarte für die Wasserzähler noch nicht abgegeben haben, den Zählerstand in den nächsten Tagen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Seewis, 6.12.2024 Die Gemeindeverwaltung
Information Trinkwasser der Wasserversorgung Seewis i. P.
Die Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser Art. 5, verpflichtet die Wasserversorgungen, ihre Konsumentinnen und Konsumenten über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
Versorgte Einwohner | 1`439 |
Hygienische Beurteilung | Die 16 untersuchten mikrobiologischen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. |
Chemische Beurteilung |
Die 5 untersuchten chemischen Proben erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Nitrat: 1.8 mg pro Liter (Toleranzwert 40 mg/l). Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. |
Herkunft des Wassers | Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Matan, zur Mur, Malensa und Müli |
Behandlung des Wassers | Quellwasser: keine Behandlung |
Temperatur | 7.5° – 12° C |
Die Wasserversorgung Seewis i. P. verfügt über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem.
Die Gesamthärte des Trinkwassers liegt zwischen 25 °fH und 31 °fH, was als ziemlich hart bezeichnet wird.
Die Trinkwasserqualität der Gemeinde Seewis i. P. entspricht den hohen hygienischen-mikrobiologischen und chemischen Anforderungen.
Weitere Auskünfte zur Wasserqualität erteilt Christoph Günthardt, Tel. 079 255 27 62 oder E-Mail: christoph.guenthardt@seewis.ch
Seewis, 6.12.2024 Die Gemeindeverwaltung
Individuelle Prämienverbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten
Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung
beantragen.
Die Anmeldungen können direkt online unter www.sva.gr.ch erfasst werden. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Die wichtigsten Informationen, ein Online-Rechner, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage www.sva.gr.ch zu finden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden, Telefon 081 257 42 10
Seewis, 6.12.2024 Die AHV-Zweigstelle