Bei regelmässig genutzten Holzfeuerungen ist eine amtliche Holzfeuerungskontrolle alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Der Kaminfeger führt anlässlich der Reinigungsarbeiten die kostenpflichtige Kontrolle durch. Neben den Feuerungsanlagen werden auch die Holzlager beurteilt. In Kleinholzfeuerungen darf nur naturbelassenes, stückiges Holz verbrannt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Seewis, 21.2.2025 Die Gemeindeverwaltung