Aufgrund der anhaltenden Hitze und der aussergewöhnlichen Trockenheit hat der Gemeindevorstand ein absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot im Freien für das gesamte Gemeindegebiet von Seewis erlassen.
Das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind somit verboten. Dies umfasst jede Art von Feuer, offene Flammen sowie Feuerwerkskörper.
Ausgenommen vom Verbot sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills. Diese Geräte dürfen nur auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund betrieben werden.
Für die Aufhebung des Feuer- und Feuerwerkverbots ist eine mehrtägige, ergiebige Regenperiode erforderlich. Kurze Schauer und Gewitter reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Wir bitten die Bevölkerung im Interesse der Sicherheit aller um Verständnis für diese Massnahme und um deren konsequente Einhaltung.
Seewis, 24./30.7.2026 Der Gemeindevorstand
