| Strafregisterauszug |
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| Einen Strafregisterauszug können Sie entweder am Postschalter oder direkt online auf www.strafregister.admin.ch bestellen und bezahlen. |
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| Betreibungsregisterauszug |
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| Einen Betreibungsregisterauszug können Sie beim Betreibungsamt Seewis unter Telefon 081 325 32 68 bestellen. |
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| An- / Abmeldung, Adressänderung |
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| Anmeldung |
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Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Herzlich willkommen! |
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Wir bitten Sie, sich innert 8 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bitte bringen Sie folgende Schriften/Unterlagen mit: |
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| Anmeldung Schweizer |
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Heimatschein
Heimatausweis (Wochenaufenthalter)
Familienbüchlein oder Geburtenschein der Kinder (Familien)
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| Anmeldung Ausländer |
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Ausländerausweis
Pass
Krankenkassennachweis pro Person |
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| Abmeldung |
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Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Es werden folgende Schriften/Unterlagen benötigt: |
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| Abmeldung Schweizer |
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Schriftenempfangsschein |
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| Abmeldung Ausländer |
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Ausländerausweis |
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| Adressänderung innerhalb der Gemeinde |
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Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung innert 8 Tagen mit. Wir benötigen folgende Angaben: |
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neue Adresse
Umzugsdatum
Angabe aller Personen, welche umziehen |
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| Online-Formulare |
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Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen, so können Sie das Formular «Abmeldung» oder «Adressänderung» auch online ausfüllen. |
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Die notwendigen Schriften/Unterlagen senden Sie uns bitte umgehend per Post zu. Ohne Papiere kann keine Abmeldung oder Adressänderung vorgenommen werden. |
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| Schweizer Pass / Schweizer Identitätskarte |
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Antragsverfahren Schweizer Identitätskarte
(ohne Kombination mit einem Pass) |
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| Ihr persönliches Erscheinen am Schalter ist notwendig. |
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Minderjährige oder nicht mündige Personen müssen mit einem gesetzlichen Vertreter bei der Einwohnerkontrolle erscheinen. |
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Pro Antrag wird ein schwarz/weiss oder farbiges Passfoto benötigt. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss bestimmten Vorschriften entsprechen. Wir empfehlen Ihnen ein Passfoto vom Fotografen, da dieser genau instruiert ist. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bringen Sie bitte Ihre alte ID mit |
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| Gebühren & Gültigkeit |
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Preis |
Gültigkeit |
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Kinder/Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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35.00 |
5 Jahre |
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| Erwachsene |
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70.00 |
10 Jahre |
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| Antragsverfahren Schweizer Pass 2010 und Kombiangebot |
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Ein Pass 2010 oder ein Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur noch über das Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet ( www.schweizerpass.ch) oder telefonisch beim Ausweiszentrum einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragsstellung ist grundsätzlich im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen. Die Ausweise werden in der Folge den Gesuchstellenden direkt eingeschrieben zugestellt. |
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| Keine eigenen Fotos für Pässe |
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Die Gesuchstellenden müssen keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschließlich direkt vor Ort in den Ausweiszentren gemacht. |
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| Notwendige Unterlagen |
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Die Gesuchstellenden haben bei Ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Wohnsitzbescheinigung, Schriftenempfangsschein, Steuerveranlagung, etc.) Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen. |
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| Gebühren & Gültigkeit |
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Pass 2010 |
Kombi |
Gültigkeit |
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Kinder/Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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65.00 |
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73.00 |
5 Jahre |
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| Erwachsene |
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145.00 |
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153.00 |
10 Jahre |
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| Provisorische Pässe |
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Provisorische Pässe sind nur für die Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate gültig. Die Gebühren belaufen sich für Erwachsene sowie für Kinder/Jugendliche auf CHF 105.00. Auch diese Pässe werden nur im Ausweiszentrum Chur ausgestellt. |
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Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen festlegen kann. |
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| Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur |
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Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. 081 257 52 20 |
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| Öffnungszeiten: |
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Mo-Do: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 16.00 Uhr durchgehend |
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| Verlust von Pass und/oder Identitätskarte |
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Sie müssen den Verlust oder Diebstahl Ihres Passes bzw. Ihrer ID so rasch als möglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen, wo Ihnen eine Verlustanzeige ausgestellt wird. Mit dieser Bestätigung können Sie beim Ausweiszentrum bzw. auf der Gemeindekanzlei neue Ausweispapiere beantragen. |
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| Downloads |
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