| 2012/14 |
18.05.2012 |
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Bauherrschaft:
Kanton Graubünden, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, 7000 Chur
Projektverfasser:
Hochbauamt Graubünden, Loëstr. 32, 7000 Chur
Bauvorhaben:
Erneuerung Salzsilo
Grundstück:
Parzelle 1205 Plan 11B, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Sand
Öffentliche Auflage bis 7. Juni 2012
Einsprachen öffentlichrechtliche schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand, privatrechtliche an das Bezirksgericht Prättigau / Davos.
Seewis 18. Mai 2012 Gemeindevorstand
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| 2012/03 BAB |
18.05.2012 |
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Bauherrschaft:
Aebli Dietegen, von Salis-Strasse 39, 7212 Seewis Dorf
Projektverfasser:
Kurt Raschle GmbH, Brünnelackerstr. 1, 8545 Rickenbach
Bauvorhaben:
Umbau bestehender Feldstall zu Kleinrestaurant als nichtlandwirtschaftlicher
Nebenbetrieb
Grundstück:
Parzelle 855, Plan 8, Landwirtschaftszone, Runggalina
Öffentliche Auflage bis 7. Juni 2012
Einsprachen öffentlichrechtliche schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand, privatrechtliche an das Bezirksgericht Prättigau / Davos.
Seewis 18. Mai 2012 Gemeindevorstand
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| Obligatorische Schiesspflicht 2012 |
18.05.2012 |
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Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung an folgenden Schiesstagen auf der Schiessanlage „Wimmisana“ absolvieren:
Samstag 19. Mai 2012 13.30 bis 17.00 Uhr
Samstag 25. August 2012 13.30 bis 17.00 Uhr
Das Aufforderungsformular zur Erfüllung der Schiesspflicht sowie das Dienst- und Schiessbüchlein resp. Militärischer Leistungsausweis sind unbedingt zur obligatorischen Schiessübung mitzubringen. Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden.
Seewis 18. Mai 2012 Gemeindeverwaltung
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| Zählung leer stehender Wohnungen |
16.05.2012 |
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Gemäss Weisung des Bundesamtes für Statistik sind wir beauftragt, per 1. Juni 2012, eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchzuführen.
Wir bitten alle Eigentümer, Hausverwaltungen, Architekten usw. leer stehende, sowie zur Vermietung oder zum Verkauf bereit stehende Wohnungen bis 31. Mai 2012 schriftlich, telefonisch (081 325 12 89) oder per E-Mail (verwaltung@seewis.ch) der Gemeindekanzlei zu melden.
Seewis 18. Mai 2012 Gemeindeverwaltung
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| Gemeindeversammlung |
11.05.2012 |
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Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 25. Mai 2012, um 20.15 Uhr, im Mehrzweckgebäude in Seewis Dorf statt.
Traktanden:
1. Wahl von zwei Stimmenzählern
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2011
3. Jahresrechnung und Revisionsbericht 2011 des Schulverbandes Grüsch / Seewis
4. Jahresrechnung und Revisionsbericht 2011 der Gemeinde Seewis
5. Teilrevision der Statuten des Feuerverbandes Vorderprättigau
6. Teilrevision des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Seewis
7. Kredit Sammelprojekt „Instandstellung Schutzbauten 2012/13“ SIS 12
8. Kredit Projektierung „Sanierung Schloss“
9. Kredit „Neubau Gehweg Saljanas“
10. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen - Standortfrage
11. Mitteilungen und Umfrage
Transport: um 20.00 Uhr ab Schulhaus Pardisla
um 20.03 Uhr ab Haus Berger
um 20.06 Uhr ab Haltestelle Saldos
Eine Botschaft wird an alle Haushalte zugestellt. Das Protokoll sowie die zu den Traktanden aufliegende Akten können ab dem 21. Mai 2012 während den Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Seewis 11. Mai 2012 Gemeindevorstand
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| Sperrung Alpweg |
11.05.2012 |
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Wegen Belagsarbeiten muss ab Montag, 14. Mai 2012, auf dem Alpweg mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten gerechnet werden. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Seewis 11. Mai 2012 Gemeindeverwaltung
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| Schliessung Gemeindeverwaltung und Werkdienst über Auffahrt |
11.05.2012 |
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Die Gemeindeverwaltung und der Werkdienst bleiben von Donnerstag, 17. Mai 2012, bis Sonntag, 20. Mai 2012 geschlossen.
Seewis 11. Mai 2012 Gemeindevorstand
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| Pflanzenschutz |
11.05.2012 |
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Gemäss dem Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen sind unter zahlreichen anderen Blumen auch die auf dem Gebiet des Kantons Graubünden wild wachsenden weissen Arten von Narzissen geschützt. Es ist verboten, diese Pflanzen zu pflücken, auszugraben, auszureissen, wegzuführen, feilzubieten, zu verkaufen oder zu vernichten. Wer diesem Gesetz zuwiderhandelt wird mit Haft oder Busse bestraft.
Seewis 11. Mai 2012 Gemeindevorstand
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| Prätti-Ziller Fest 2012 - Bezug Parkkarten |
04.05.2012 |
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Am Samstag 2. Juni 2012, ab 15.00 Uhr und am Sonntag 3. Juni 2012 ab 09.00 Uhr werden die mit dem Auto anreisenden Besucher des 9. Prätti-Ziller Festes durch die Verkehrsregelung zum "Autoparkplatz" Bergbahnen Grüsch Danusa weitergeleitet (Shuttlebusse zur Prätti-Ziller Arena).
Die Einwohner von Seewis, welche ihre eigenen Parkplätze für Besucher der Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, erhalten im Spar Supermarkt Seewis Parkkarten (jeweils dienstags bis freitags 09.00 - 12.00 Uhr). Die Parkkarten müssen der Verkehrsregelung vorgewiesen werden. Ohne Parkkarte werden die Autos auf den "Autoparkplatz" Grüsch Danusa verwiesen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Kenntnisnahme.
Seewis 4. Mai 2012 Verein Prätti-Ziller
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