Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.
Gegenstand: | Teilrevision der Ortsplanung |
Auflageakten Ortsplanung: | Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:500 Parkplatz Pardisla |
Zur Information: | Planungs- und Mitwirkungsbericht |
Auflagefrist: | 30 Tage ab Publikation vom 16. November 2017 |
Auflageort/Zeit: | Gemeindekanzlei Seewis i.P. Während den Schalteröffnungszeiten oder nach Vereinbarung |
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeindevorstand Seewis i.P.
Der Präsident: Stefan Däscher
Der Gemeindeschreiber: Hermi Saluz
Seewis, 17. November 2017, Gemeindevorstand